Wenn Sie einen Mandanten in mehreren Parallelakten vertreten, können Sie diese miteinander verknüpfen. Das ist besonders nützlich, wenn Sie beispielsweise bei einem Verkehrsunfall sowohl zivilrechtliche Schadensersatzansprüche als auch ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung betreuen.
Durch die Verknüpfung der Akten bleibt die Übersicht stets gewahrt.